EU Waffenrichtlinien 

Am 19. Mai 2019 hat die Schweizer Bevölkerung die vom Bundesrat und dem Parlament vorgeschlagenen Änderungen des Waffenrechts angenommen. Die Schweiz ist kein Mitglied der EU, dennoch hat sie sich aufgrund des Assoziierungsabkommens mit der EU vom 26. Oktober 2004 verpflichtet, Änderungen im Waffenrecht zu übernehmen. Die Annahme der Abstimmung hat direkte Auswirkungen auf uns Schützen. Dieser Abschnitt soll eine grobe Übersicht über die Änderungen bieten. 

Bestehende Besitzverhältnisse werden von der Gesetzesrevision weniger stark tangiert: Wer vor dem 15. August 2019 eine neu verbotene Waffe, Waffenbestandteile oder Ladevorrichtungen erworben hat, ist auch weiterhin zu deren Besitz berechtigt. Allerdings muss die Waffe registriert sein oder innerhalb der nächsten drei Jahre dem kantonalen Waffenbüro gemeldet werden. Dieses stellt eine Bestätigung aus, mit welcher der Besitzer zur Waffe passende Ladevorrichtungen (unabhängig deren Grösse) ohne eine Ausnahmebewilligung erwerben kann.

Erst beim Kauf einer komplett neuen Waffe, die in die Kategorie der verbotenen Waffen fällt, ist eine Ausnahmebewilligung nötig. Wer Bestandteile einer verbotenen Waffe bei einem Waffenhändler ersetzen lässt, benötigt für die Ersatzteile keine Ausnahmebewilligung. Achtung: Nach fünf und nach zehn Jahren muss die Mitgliedschaft in einem Schiessverein oder regelmässiges Schiessen nachgewiesen werden. Der Nachweis kann entweder durch eine Mitgliedschaft in einem Schiessverein, dem Vorweisen einer Lizenznummer erfolgen. Der Gesetzgeber versteht unter regelmässigem Schiessen, die Teilnahme an fünf unterschiedlichen (nicht am selben Datum) Schiessen innerhalb von fünf Jahren. 


Wer die dreijährige Meldefrist verpasst, macht sich zwar nicht strafbar, jedoch wird die Waffe beschlagnahmt. In diesen Fällen hat der Besitzer innerhalb von drei Monaten ein Gesuch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung einzureichen oder die Feuerwaffen einer berechtigten Person zu übertragen. Klappt dies nicht, werden die betroffenen Waffen definitiv beschlagnahmt.

 

Quellen:

https://www.swissshooting.ch/de/schiesssport/was-ist-schiesssport/waffengesetz/

https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/waffengesetz.html