Umgang mit der Waffe zu Hause

 

  • Die Waffe ist getrennt von der Munition und sicher aufzubewahren. Die Magazine sind ebenfalls leer aufzubewahren. 
  • Das Schweizer Waffengesetz schreibt nicht vor, dass man die Waffe in einem Waffenschrank / Waffentresor aufbewahren muss. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass ein Zugriff für unbefugte Dritte verunmöglicht wird. 
  • Für Seriefeuerwaffen und halbautomatische Feuerwaffen gem. Art. 5 Abs. 1 WG sowie Waffen und Waffenzubehör gem. Art. 5 Abs. 2 WG gelten strengere Vorschriften. Solche Waffen müssen in einem aufbruchsicheren Behältnis / Raum gelagert werden. Der Verschluss von vollautomatischen Waffen von zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebauten Seriefeuerwaffen ist von der Waffe getrennt aufzubewahren (Art. 47 WV). Zusätzlich muss bei der zuständigen Kantonspolizei ein Sicherheitskonzept eingereicht werden. 

Umgang mit der Waffen auf dem Stand

  • Die Waffe als auch die Magazine sind beim Eintritt und dem Verlassen des Schiessstandes ungeladen.
  • Die Waffe befindet sich in einem Behältnis (Tasche, Halfter, Koffer etc.).
  • Während den Schiesszeiten erfolgt der Eintritt in den Schiessstand mit aufgesetztem Ohrschutz / Pamir. Der diensthabende Schützenmeister stellt unsere Pamire im Behälter vor die Türe.
  • Es werden jeweils nur so viele Patronen geladen, wie für das beabsichtigte Programm nötig sind oder kommandiert wurden.
  • Wenn die Waffe auf der Ladebank liegt, ist stets das Magazin entfernt und der Verschluss offen.
  • Der Lauf der Waffe zeigt zu jeder Zeit in Richtung der Kugelfangkästen.
  • Es wird sich nie von einer geladenen Waffe entfernt. 
  • Bei einer Störung wird die Waffe sicher entladen und / oder der zuständige Schützenmeister per Handzeichen um Hilfe gebeten. Die Waffe zeigt in jedem Fall immer Richtung der Kugelfangkästen. 
  • Den Anweisungen der Schützenmeister ist strikte Folge zu leisten.
  • Nach dem Schiessen erfolgt das sichere Entladen und die Entladekontrolle durch den Schützenmeister.
  • Die Waffe ist nur auf der Ladebank ausserhalb des Behältnisses. Nach dem Schiessen wird das Behältnis zur Ladebank getragen und die Waffe wird auf der Ladebank wieder verstaut.
  • Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht oder sonst mental nicht zum Schiessen in der Lage ist, schiesst nicht!